Mit dem heutigen Tag ist die Frage nach dem Karfreitag durch das Europäische Gericht für Österreich neu geregelt worden.
Derzeit haben Angehörige der evangelischen und der altkatholischen Kirche am Karfreitag Anspruch auf einen bezahlten und gesetzlich geregelten Feiertag. Zugehörige zu anderen religiösen Gruppierungen steht keine Feiertagsregelung zu.
Der heutige Richterspruch durch den EuGH sieht nun eine Neuregelung des Karfreitags in der Form vor, dass alle österreichischen Arbeitnehmer nun ein Anrecht auf diesen Feiertag haben.
Diese Tatsache wird sicherlich zu weiteren Diskussionen innerhalb der Arbeitgeber Österreichs führen.
Man kann gespannt sein wie in Zukunft der Karfreitag gehandhabt wird.